Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen,
ob der nachträgliche Einbau eines Fahrstuhles in den Hof Hesselmann möglich ist, um den barrierefreien Zugang des Obergeschosses zu ermöglichen.
Eine Finanzierung für den Einbau eines Fahrstuhles ist ebenso darzustellen wie die jährlichen fix- und verbrauchsabhängigen Mehrkosten.
Begründung:
Seit 1992 hat der Bürgerverein den Hof Hesselmann von der Stadt Münster gepachtet. Im Bürgerverein sind ca. 30 Gruppen, Vereine und Institutionen aus Mecklenbeck zusammengeschlossen.
Das Bürgenzentrum „Hof Hesselmann“ dient dem Ortsteil Mecklenbeck als Kultur- und Bildungszentrum, als Treffpunkt für Vereine und Gruppen.
Mehrere multifunktionale Veranstaltungsräume stehen für verschiedene Aktivitäten zur Verfügung. Vertraglich festgelegt war und ist, dass der Bürgerverein die entstehenden Sachkosten des Bürgerzentrums selbst erwirtschaften muss. Das geschieht hauptsächlich durch die Vermietung der Räume im Untergeschoss für private Feiern.
Kultur- und Bildungsaktivitäten finden überwiegend im Oberschoss teil, welches nur über eine enge Treppe zu erreichen ist. Personen mit Handikap, Rollstuhlfahrer, Eltern mit Kinderwagen etc. bleiben von den Veranstaltungen ausgeschlossen bzw. sind auf die Hilfe Dritter angewiesen.
Um die gleichberechtigte Teilhabe aller Mecklenbecker am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und um Benachteiligungen zu vermeiden bzw. ihnen entgegenwirken, muss das Bürgerzentrum daher barrierefrei werden.
Gedacht ist an einen Plattform-Senkrechtaufzug, da hier kein eigener Maschinenraum benötigt wird und die jährlichen Folgekosten im Vergleich mit anderen Varianten geringer ausfallen.