Grünflächen entlang der Schlautstiege bleiben erhalten
Die Stadt Münster hatte angeregt, das Gebiet "Mecklenbeck – Schlautstiege" (MUEN-22) weder als "Allgemeiner Siedlungsbereich" (ASB) noch als "Potentialfläche" (ASB-P) Flächen im Regionalplan auszuweisen.
Dieser Anregung ist der Regionalrat in seiner Sitzung am 23.09.24 gefolgt.
Demhingegen verbleibt die Fläche Münster/ Hafkhorst (MS-MUEN-23) als Potentialfläche im Regionalplan. Hierzu hatte die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West allerdings bereits im August 2024 beantragt: "Für Flächen, die an ein bestehendes Siedlungsgebiet angrenzen wird eine ortsangepasste Dichte und Geschosshöhe angestrebt"
In der Begründung wird ausgeführt, dass die Potentialfläche mit der Bezeichnung "MS-MUEN-022" wie von der Stadt Münster vorgeschlagen, nicht im Regionalplan MSL festgelegt: "Eine Betroffenheit eines kommunalen Grünzugs durch einen ASB-P stellt raumordnerisch kein solitäres und grundsätzliches Ausschlusskriterium für die Festlegung von Siedlungsbereichen im Regionalplan dar.
Neben der Lage im 2. Grünring wird jedoch hier die Erschließung dieser Fläche seitens des Stadtplanungsamtes als schwierig eingestuft und daher auch im Rahmen des "Integriertes Flächenkonzept für Münster" (IFM) mit dem Zielhorizont 2045 nicht weiterverfolgt." (Begründung aus dem Protokoll des Regionalrats vom 23.04.2024)