Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenwegen werden erneut überprüft
„Eine Neuberechnung der bereits sanierten Lärmbereiche entlang der Bahnlinie Hamburg – Ruhrgebiet in Albachten und Mecklenbeck wird kommen, eine verlässliche Aussage, wann die Lärmsanierungsbereiche überarbeitet werden, ist aber zur Zeit nicht möglich“, so steht es jetzt in der Antwort der Verwaltung zum CDU-Antrag aus Juli 2020.
CDU-Ratsherr Peter Wolfgarten erläutert, „dass nach den schon abgeschlossenen Lärmsanierungsmaßnahmen an der Bahnstrecke 2200 Hamburg – Ruhrgebiet die Bewertungskriterien zu Gunsten der Anwohner weiter gesenkt wurden durch den Wegfall des Schienenbonus von 5 dB(A) und der Absenkung der Lärmsanierungswerte um 3 dB(A), nun auf 67 dB(A) tags / 57 dB(A) nachts. Betroffen von der Nachberechnung in Mecklenbeck sind die Bahnabschnitte km 60,1 – 62,3 und in Albachten von km 56,7 – 59,0“.
Zur Umsetzung des bundesweiten Lärmsanierungsprogramms an bestehenden Eisenbahnstrecken erfolgt die Aufstellung eines „Gesamtkonzeptes zur Lärmsanierung“ durch das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG. Die bundesweite Priorisierung der Sanierungsabschnitte wird über eine Priorisierungskennziffer (PKZ) festgelegt. Diese liegt bundesweit zwischen 0,006 und 151,27 Punkten. Für die Sanierungsbereiche Münster-Mecklenbeck und Münster-Albachten auf der Bahnstrecke 2200 nach Essen ist derzeit eine PKZ von 6,694 angegeben.
Ausschlaggebend für die PKZ ist die Anzahl der betroffenen Anwohner, die durch Überschreitung des Auslösepegels betroffen sind, und der Länge des zu sanierenden Abschnittes. Durch diese Systematik werden Lärmschwerpunkte definiert, an denen eine Lärmsanierung auf Grund der hohen Betroffenheit besonders vordringlich und effektiv ist.
„Neben Albachten und Mecklenbeck“, so Wolfgarten, „werden in Münster noch weitere Bahnabschnitte, z.B. in Geist, Handorf, Gelmer, Mauritz, Berg Fidel, Gremmendorf, Sudhoff und Amelsbüren erneut lärmüberprüft“.